Garten- und Landschaftsbauhelfer,
Landwirtschaftlicher Helfer,
Obstbau Helfer, Forstwirtschaftlicher Helfer
Wer sich heutzutage mit der Arbeit im GaLaBau, der Land- und Forstwirtschaft oder ähnlichen Berufszweigen befasst, wird permanent nicht nur körperlich hart gefordert, sondern auch geistig. Immer schneller sich ändernde Techniken und immer wieder neue Erkenntnisse, wie will man all dem begegnen, fragen sich da manche.
Wir von Arbeitssicherheitsschulungen bieten Ihnen mit unseren Schulungen und Weiterbildungen eine echte Hilfe. Mit diesem Training verbessern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Sie können damit eine Beschäftigung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, der Land- oder Forstwirtschaft, des Tiefbaus oder angrenzender Tätigkeitsfelder leichter finden und ausfüllen. Wir Informieren Sie über den jeweils neuesten Stand der Technik, die neuesten Gesetzesnovellierungen und die aktuelle Vorschriften Lage der Berufsgenossenschaften. All das wird begleitet und vertieft durch praktische Übungen.
Schulungsinhalte
Erwerb der FE - Klassen B, BE, (T wenn erforderlich)
Gabelstaplerfahrerschulung
Arbeitssicherheit im GaLaBau, Landwirtschaft, Obstbau, Forstwirtschaft
Vermessungskunde
Planung einer Anlage im Grünbereich
Technik- und Gerätekunde
Pflanzenbau und Bodenkunde
Pflanzenschutz, Anwendung und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Gefahrstoffe und Gefahrgüter (Transport und Lagerung)
Straßen- und Wegebau, Pflastern, Trockenmauer
Anlage von Wegen und Plätzen
Baustellensicherung (RSA)
Umgang mit kleinen Baumaschinen
Fachbezogene Hydraulik
Baumaschinenpraxis mit Radlader und Minibagger
Ladungssicherung im GaLaBau (Ballenware, Erdbaumaschinen, Kleingeräte und Kraftstoffkanister)
Baumpflege / Baumschnitt
Motorkettensägenführerschein
Teilnehmervoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
körperliche und geistige Eignung (arbeitsmedizinische Untersuchung nach G20, G25, G41 bisher H9, H8)
gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Qualifizierungsziel
Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine qualifizierte Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau, der Forst- oder Landwirtschaft
Beginn/Dauer
auf Anfrage (laufender, monatlicher Einstieg) 6 Monate Vollzeit, inkl. 4 wöchigem Betriebspraktikum
Kosten
Eine Förderung ist nach SGB II und SGB III eventuell möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Berater von der Leistungsstelle.
Abschlüsse
Zertifikat des Lehrgangsveranstalters,
Teilnahmebescheinigung,
Führerscheinerwerb,
Baumaschinenführerausweis,
Gabelstaplerfahrerausweis,
Ladungssicherung nach VDI 2700a,
ADR-Bescheinigung (IHK - Prüfung),
Motorkettensägen - Bedienerausweis
Firmenschulungen / offene Seminare
Außerdem schulen wir speziell ausgerichtet auf gartenbauliche, forst- und landwirtschaftliche Belange für Unternehmen zu nachfolgenden Themen:
Motorkettensäge, Freischneider, Erdbohrer, Baumpflege, Pflanzenschutz, Erdbaumaschinen, Gabelstapler, Baustellensicherung, Ladungssicherung, LKW- Ladekran, Stubbenfräse, Gefahrgut in GaLaBau- und Handwerksbetrieben, z. B.:
Kultur- und Landschaftspflege mit Freischneider / Motorsense
• Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten der Freischneider / Motorsensen
• Ausrüstung, Gerätetypen, metallische Schneidwerkzeuge
• Bedienung, Wartung und Pflege der Geräte und Anbauwerkzeuge
• Sonderkraftstoffe / Freimengen nach 1.1.3.6 ADR
• Persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe
• Sicherheitseinrichtungen am Freischneider
• Einstellen des Tragegurtes nach ergonomischen Gesichtspunkten
• Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit Freischneider
• Arbeitstechniken in Forst- und GaLaBau - Betrieben
• Praktischer Einsatz mit verschiedenen Anbauwerkzeugen
• Nützliche Tipps für kräfteschonendes Arbeiten
Dauer
Tagesschulung in Theorie und Praxis (8 UE)
Kosten
105,00 € zzgl. MwSt. = 124,95 € pro TN
Abschluss
Zertifikat des Veranstalters
Eintrag im SCC - Sicherheitspass bei Vorlage
Jährliche Unterweisungen nach BGV - A 1 / Betr.SichV
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach BGV A1 § 4 und Betr.SichV § 9.
Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!
Eintrag in SCC - Sicherheitspass bei Vorlage