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Gefahrgutfahrer -Verantwortung und Verpflichtung im Umgang mit Gefahrgut

Durch die rasch wachsende Entwicklung der Transport- und Logistikbranche steigen ständig die Anforderungen an die Sicherheit. Transport-Technologien und Schnelligkeit sind das Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg. Hierdurch entstehen aber auch neue Gefahren und Risiken für den Menschen und die Umwelt. Durch umfangreiche nationale und internationale Regelungen und Vorschriften werden die Transport- interessen der Wirtschaft mit den Sicherheitsbestrebungen der Allgemeinheit in Einklang gebracht. Jeder Berufskraftfahrer und Unternehmer, der den Umgang mit Gefahrgut praktiziert, trägt auch die berufliche und menschliche Verpflichtung für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und deren Umsetzung in die Praxis.
In den ADR / GGVSEB - Seminaren bei

AssPlus-logo Arbeitssicherheitsschulungen und
ASS Arbeitssicherheitsschulungen

werden Ihnen alle rechtlichen Kenntnisse, die zur Ausübung Ihres Berufsfeldes notwendig sind, verständlich vermittelt und Sie werden adäquat auf Ihre IHK - Prüfung vorbereitet. Unser Lernmaterial, die Ausbildungsrelevante Ausstattung, Schulungsfahrzeuge und unsere Seminarräume entsprechen hohen Anforderungen und sind durch die IHK für max. 25 Teilnehmer geprüft und abgenommen.
Schulungen für den sicheren Umgang mit Gefahrgut werden in unserem Haus laufend aktualisiert. Unsere durch die IHK geprüften und anerkannten Referenten schulen alle Klassen nach GGVSEB / ADR Kap. 8.2 entsprechend den jeweils aktuellen Lehrplänen des DIHK für Sie.

Seminarkosten
⇒ Basiskurs 210,00 € zzgl.19% MwSt. = 249,90 € / TN
⇒ Aufbaukurs Tank 142,52 € zzgl. 19% MwSt= 169,60 € / TN
⇒ Aufbaukurs Kl. 1 117,65 € zzgl. 19% MwSt.= 117,65 € / TN
⇒ Aufbaukurs Kl. 7 117,65 € zzgl. 19% MwSt.= 117,65 € / TN
⇒ Auffrischungskurs (alle Klassen)  150,00 € zzgl. 19% MwSt= 178,50 € / TN

Abschluss: ADR - Bescheinigung (IHK) für Gefahrgutfahrer.

Die jeweils gültigen IHK – Prüfungsgebühren müssen zu den o. g. Kosten hinzugerechnet werden
(siehe: www.ihk-koeln.de/upload/Merkblatt_Gefahrgutfahrer_2839.pdf). Bei nichtbestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer ADR - Bescheinigung.

Gerne werden wir für Ihr Unternehmen auch als externer Gefahrgutbeauftragter (S, E, B) oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Fordern Sie unser individuelles Angebot für Ihr Unternehmen an!

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