Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsseminar
DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308-008 und ISO 18878 : 2004
Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist eine sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Konkretisierend sind in den letzten Jahren mehrere internationale Normen, Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften erlassen worden. In diesen wird verlangt, dass Bediener solcher Maschinen und Geräte entsprechend ihrer Tätigkeit in ausreichendem Umfang geschult bzw. unterwiesen sind. Hierbei ist auch das Bodenpersonal mit einzubeziehen.
Wir von der
Fa. Hubert Pohl
-Sicherheitstechnische Betreuung- und
Fa. Karl.Heinz Windmüller
bieten Ihnen mit unseren Seminaren eine echte Hilfe zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Ausbildungen und Unterweisungen. Durch diese Unterstützung bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Regelwerke vermittelt, sondern vor allem viel praktisches Wissen.
Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres und wirtschaftliches Arbeiten, Gesundheits- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesem Thema durch.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und BG - Vorgaben, Regeln der Technik
- UVV'en, BGR, BGI, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen
- Sicherheitsregeln, schriftliche Beauftragung, Prüfbuch
- persönliche Schutzausrüstung (z.B. PSAgA)
- Abfahrtkontrolle, Funktionsproben, Pflege u. Wartung
- Warneinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Systeme
- Aufstellung / Standsicherheit, Fahrbewegung,
- sicheres Verfahren ohne Abstützung
- Bauarten und Ausführungen von Hubarbeitsbühnen
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Verhalten bei Unfällen und Störungen
- Sicherheitsabstände zu Stromleitungen, Verh. b. Stromübertritt
- Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (StVO, RSA)
- Arbeiten im Straßenbegleitgrün, an Böschungen,im öffentlichen Verkehrsraum, an oder über Gewässern
Zugangsvoraussetzungen:
- Ausreichende Kenntnisse deutscher Sprache
- Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz G 25, G41 oder nach ArbMedVV entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
- Mindestalter 18 Jahre
- entsprechende Führerscheinklasse bei Lkw - Hubarbeitsbühnen
- technisches Verständnis
Wir bieten eine praxisnahe und BG konforme Ausbildung für die sichere Verwendung von Arbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 und schulen auf Wunsch mit folgenden Arbeitsbühnen:
- Senkrecht - Personenlifte (mit Stützen)
- Scherenarbeitsbühnen
- selbstfahrende Auslegerbühnen (mit Stützen) für Innen- und Außenbereiche
- Lkw Teleskop - und Gelenkarm - Hubarbeitsbühnen
- Anhängerhubarbeitsbühnen
- Hubarbeitsbühnen auf Kettenfahrwerk
Abschluss:
Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung überreichen wir ihnen einen personenbezogenen
" Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen"
(bitte aktuelles Foto mitbringen oder online per Mail versenden)
Kosten/Zeitbedarf:
Die Kosten richten sich je nach Aufwand und Umfang des Seminars. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne, der Art des Einsatzes und der Vorerfahrung der Auszubildenden. Sie beträgt in der Regel mind. 1 Tag, kann aber auch wesentlich mehr Zeitaufwand erfordern.
Beispiel 1: | Tagesschulung Scherenbühne und kleine selbstfahrende Auslegerhubarbeitsbühne ![]() |
Beispiel 2: | 2 Ausbilder, 2 Tageschulung, je eine 28m - 35m Lkw Teleskop- bzw. Gelenkarmhubarbeitsbühne mit einer Korblast min. 300 Kg![]() |
Bei unseren Seminaren erfolgt die praktische Ausbildung in Kleingruppen! Unsere Philosophie lautet deshalb:
" Eine Ausbildung ist immer nur so viel Wert, wie man selber und als Unternehmen dahinter steht."
Jährliche Unterweisungen nach BGV - A 1 / Betr.SichV :
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und BetrSichV § 9.
Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen
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