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ADR/GGVSEB
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Verantwortung und Verpflichtung im Umgang mit Gefahrgut

Durch die rasch wachsende Entwicklung der Transport- und Logistikbranche steigen ständig die Anforderungen an die Sicherheit. Transport-Technologien und Schnelligkeit sind das Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg. Hierdurch entstehen aber auch neue Gefahren und Risiken für den Menschen und die Umwelt. Durch umfangreiche nationale und internationale Regelungen und Vorschriften werden die Transport- interessen der Wirtschaft mit den Sicherheitsbestrebungen der Allgemeinheit in Einklang gebracht. Jeder Berufskraftfahrer und Unternehmer, der den Umgang mit Gefahrgut praktiziert, trägt auch die berufliche und menschliche Verpflichtung für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und deren Umsetzung in die Praxis.

ADR - 1000 Punkte Regelung / Freistellungen und Kleinmengenregelung

Zielgruppen:
Mitarbeiter aus Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Stadtwerken, Bauhöfen und Handwerksunternehmen, die mit dem Transport von Kleinmengen aus dem Gefahrgutbereich beauftragt werden, ohne selbst eine ADR - Bescheinigung, den sogenannten „Gefahrgut - Führerschein“ zu haben.

Inhalte:
• Allgemeine Vorschriften / Gefahrstoffverordnung / StVO
• Gefahreneigenschaften
• Verpackungsvorschriften / Umschließungen
• Kennzeichnung / Bezettelung nach Gefahrgutrecht (GGVSEB / ADR)
• Freistellungen:
  ο komplett (1.1.3 ADR);
  ο weit reichend (3.4.6 ADR);
  ο begrenzt (1.1.3.6 ADR)
• praktische Übungen im Umgang mit der Tabelle der höchst zulässigen Mengen (1.1.3.6 / 1000 Punkte Regel)
• Dokumentation / Begleitpapiere / Schriftliche Weisung
• Be- und Entladeregeln, Ladungssicherung, Handhabung
• Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
• Pflichten und Verantwortlichkeiten

Ziel des Seminars: Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern. Die verantwortlichen Kollegen der Unternehmen werden über die fach- und sachgerechte Handhabung von Stoffen, die unter die Gefahrstoffverordnung, GGVSEB und das ADR fallen, informiert und unterrichtet.

Abschluss:

Zertifikat des Veranstalters.

punkt Kosten: Auf Anfrage

⇒ Pauschal Gruppenangebote für Betriebe bitte anfordern!

Jährliche Unterweisung:
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 + § 31, GefStoffV § 14, ArbSchG § 12, BetrSichV § 9 und JArbSchG § 29.

Selbstverständlich können unsere Gefahrgutbeauftragten für Ihre Firma die jährlichen Unterweisungen nach den gültigen Vorschriften der GGVSEB oder die Schulung der Beauftragten Personen nach ADR Kap. 1.3, durchführen.

Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!

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