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Gabelstapler
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Gabelstaplerfahrerschulung / Flurförderzeugführere

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein.

Jeder muss sein Verhalten, warum er so und nicht anders mit seinem Gerät fährt, jederzeit vor sich und den anderen verantworten können. Leider belegen etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich, dass die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht wird.

Eine große Verantwortung trägt natürlich auch der Unternehmer, sobald er Arbeitnehmer mit dem Fahren von Flurförderzeugen beauftragt. Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925) und der DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV/GUV - VD 27) der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Schulung mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Dabei spielt es keine Rolle ob das Bedienen der Flurförderzeuge nur gelegentlich oder regelmäßig geschieht. Eine fundierte Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung helfen dem Unternehmer und dem Bediener / Fahrer, ihren umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden

Wir von der
Fa. Hubert PohlAssPlus-logo und
Fa. Karl.Heinz Windmüller
bieten Ihnen mit unseren Seminaren eine echte Hilfe zur Umsetzung der geforderten Nachweise und Unterweisungen. Durch diese Unterstützung bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Regelwerke vermittelt, sondern vor allem viel praktisches Wissen.

Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres Arbeiten und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesem Thema durch.

Inhalte:

• Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung
• Innerbetrieblicher Verkehr, schriftliche Beauftragung
• Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001; Frontstapler
• Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009; Teleskopstapler
• Zusätzlich benötigte Fahrerlaubnis auf öffentlichen Wegen
• Bauarten von verschiedenen Flurförderzeugen
• Aufbau des Gabelstaplers
• Betriebssicherheitsprüfung
• Sicherheitskennzeichnung
• Fahren und Stapeln von Lasten
• Standsicherheit, schiefe Ebene, überfahren von Gleisen
• Traglastdiagramme
• Anbaugeräte und deren Verwendung
• Abfahrtkontrolle am Gabelstapler
• praktische Stapelübungen und Fahrübungen im Parcour
• theoretische und praktische Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-001; bzw. 308-009

Zugangsvoraussetzungen:

pfeil Ausreichende Kenntnisse deutscher Sprache
pfeil Vorsorge nach ArbMedVV oder Eignungsuntersuchung nach ArbSchG (Grundsatz G 25)
pfeil Mindestalter 18 Jahre

2-Tages Grundlehrgang (16 UE) DGUV Grundsatz 308-001; bzw. 308-009

Ausbildungsstufe 1 Allgemeine Ausbildung für Fahrer mit guten Vorkenntnissen (Nachweis der Fahrpraxis kann durch schriftliche Beauftragung oder Firmenbestätigung erbracht werden), theoretischer Unterricht, praktische Fahrübungen, theoretische und praktische Prüfung

punkt Kosten auf Anfrage

3-5 Tages Grundlehrgang (24 UE-40 UE) DGUV Grundsatz 308-001; 308-009
für Fahrer mit geringen Vorkenntnissen oder für Teleskopstapler

Ausbildungsstufe 1 Allgemeine Ausbildung für Fahrer mit guten Vorkenntnissen (Nachweis der Fahrpraxis kann durch schriftliche Beauftragung oder Firmenbestätigung erbracht werden), theoretischer Unterricht, praktische Fahrübungen, theoretische und praktische Prüfung

punkt Auf Anfrage

Wir führen für Sie auch die Ausbildungsstufen 2 (Zusatzausbildung) und 3 (Betriebliche Ausbildung) für Flurförderzeuge durch. Auch Bediener von Deichselgeräten und von Gabelhochhubwagen, besser bekannt als "Ameise", müssen für diese Geräte unterwiesen sein. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.

Bei unseren Seminaren erfolgt die praktische Ausbildung in Kleingruppen!

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Abschluss

- Personen bezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge wie z. B. Frontgabelstapler, Seitenstapler, Hochregalstapler, Lagerhausschlepper usw.
- Allgemeine Ausbildung; Zusatzausbildung; betriebliche Ausbildung
- Eintrag in SCC - Sicherheitspass bei Vorlage

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Interesse an Firmenschulungen? Herr Pohl, Herr Dinges oder Herr Windmüller beantworten gerne Ihre Fragen!

Jährliche Unterweisungen

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung z.B. nach DGUV Vorschrift 1 § 4 + § 31 und BetrSichV § 9.

Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!

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