Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - „Baustellensicherung ” nach MVAS 99
Die wichtigsten Grundlagen liefern:
• das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
• die Straßenverkehrsordnung (StVO)
• die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV - StVO)
• die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21),
• die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten DGUV Vorschrift 38
• die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen, kurz ZTV-SA 97 (Ergänzungen zur VOB; sollten vereinbart werden)
• Technische Lieferbedingungen (TL)
• RiLSa - Richtlinien für Lichtsignalanlagen
• das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
• die Baustellenverordnung
Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021) wurden 12.2021 veröffentlicht. Sie gelten überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch Gültigkeit besitzt. Die StVO ist der RSA 21 übergeordnet
Das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" wurde vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 19 / 1999) eingeführt. Es stellt die von verschiedenen Schulungsgruppen erwarteten Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen dar. Danach ist vor allem der "Verantwortliche" (Arbeitnehmer) zu schulen, aber auch der Auftragnehmer und der Auftraggeber sollte geschult sein, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Wer ist hier der Verantwortliche im Betrieb? Verantwortlich ist der Mitarbeiter, der jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügt. Diese Person muss Kenntnisse der maßgebenden Straßenverkehrsvorschriften besitzen und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Beleuchtung, der Markierung, sowie der Absicherung beherrschen und die Baustellen - bzw. Verkehrssicherung dementsprechend beurteilen und herstellen können. Er wird namentlich in der verkehrsrechtlichen Anordnung mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit benannt.
Verantwortliche für die Sicherung von Baustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Bei Ausschreibungen ist dieser Nachweis bereits mit dem Angebot vorzulegen. Wer seit dem 01.01.2001 keinen geschulten Verantwortlichen mit Qualifikationsnachweis benennen kann, der riskiert bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten ausgeschlossen zu werden.
Kreativität und Professionalität ist nicht nur eine Frage des Handwerks. Wir sind nun seit mehr als 20 Jahren vertraut mit allen Vorschriften und Rechtsgrundlagen, auch mit den Erfordernissen auf kommunaler Ebene bis hin zum privaten Bereich, wie z.B. die nötige Absicherung von Gefahr - und Arbeitsstellen an Straßen bei Treibjagden.
Die Pflicht zur Absicherung einer Gefahren- / Baustelle, die sich auf den Straßenverkehr auswirken kann, entspricht der notwendigen allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Sie bedeutet die Verpflichtung desjenigen, der eine Gefahrenstelle verursacht, dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu Schaden kommt. Hierfür muss er alle zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen treffen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und erleidet ein anderer dadurch einen Schaden, muss er dem Geschädigten Schadensersatz leisten(§ 823 BGB Haftung).
Baustellen müssen gegenüber dem öffentlichen Verkehr im Wesentlichen aus zwei Gründen abgesichert werden:
Die Baustelle kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Vom öffentlichen Straßenverkehr geht eine Gefahr für die Baustelle aus.
Unsere Seminare im Überblick:
Wir schulen nach RSA 21, ZTV - SA 97 gem. MVAS 1999 und orientieren uns an den vom DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und den Berufsgenossenschaften erarbeiteten Lehrplänen und Ausbildungsmaterialien.
Zielgruppen sind:
Straßenbau -, Tiefbau -, Straßenverkehrs -, anordnende -, Auftrag gebende Behörden
GaLaBau - und Baumpflegebetriebe, Unternehmen der privaten Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe, Bergungs - und Abschleppdienste
Rohrleitungsbau -, Kanalbau -, Straßenbau -, Tiefbau -, Straßenreinigungsbetriebe
Stadtwerke, Bauhöfe, Straßenmeistereien, Versorgungsunternehmen, Feuerwehren
Bauleiter, FaSi / Sifa, SiGeKo, Meister, Sicherheitsbeauftragte, Poliere, Vorarbeiter
Das Seminar kann je nach Zielgruppe unterschiedlich und je nach Anforderungen ein - , zwei-, oder mehrtägig (individuell) gestaltet werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den jeweiligen Seminarverlauf.
Seminartyp 1: | Das eintägige Seminar zur Arbeits- / Baustellensicherung | |
Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer innerorts und an Landstraßen | ||
Baustein 1: | Einführung in das Seminar evtl. kurze Vorstellungsrunde Vorstellung der Seminarziele, -inhalte und des Ablaufs Eingrenzung des Seminarthemas |
30 min |
Baustein 2: | Tatsachen - Ursachen - Folgen Mängel, Risiken, Ursachen, Folgen |
30 min |
Baustein 3: | Gesetzliche Grundlagen und Rechtsfolgen Gesetze - Vorschriften - Richtlinien Zuständigkeiten, Verantwortung und Haftung |
60 min |
Baustein 4: | Verkehrssicherung planen und den Verkehr sichern Planung und Sicherung |
30 min |
Baustein 5: | Instrumente zur Baustellensicherung Verkehrszeichen, -einrichtungen Warnposten Verkehrsführung |
120 min |
Baustein 6: | Planspiele Verkehrssicherung an Gefahr - und Baustellen Erarbeitung von Verkehrszeichenplänen, praktische Übungen in Gruppenarbeit Vorstellung und Auswertung der Lösungen. |
60 min |
Lernzielkontrolle | 45 min | |
Schluss | Erfahrungsaustausch, Diskussion Lehrgangskritik, Verweis auf Literaturtipps/wichtige Internetadressen Ausfüllen des Seminar - Fragebogens durch die TN | 30 min |
Seminartyp 2: | Das zweitägige Seminar zur Arbeits- / Baustellensicherung | |
Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer innerorts und an Landstraßen | ||
Erster Tag | ||
Baustein 1: | Einführung in das Seminar evtl. kurze Vorstellungsrunde Vorstellung der Seminarziele, -inhalte und des Ablaufs Eingrenzung des Seminarthemas |
30 min |
Baustein 2: | Tatsachen - Ursachen - Folgen Mängel, Risiken, Ursachen, Folgen |
30 min |
Baustein 3: | Gesetzliche Grundlagen und Rechtsfolgen Gesetze - Vorschriften - Richtlinien Zuständigkeiten, Verantwortung und Haftung |
60 min |
Baustein 4: | Verkehrssicherung planen und den Verkehr sichern Planung und Sicherung |
30 min |
Baustein 5: | Instrumente zur Baustellensicherung Verkehrszeichen, -einrichtungen Warnposten Verkehrsführung |
120 min |
Baustein 13: | Arbeitsstellen (von kürzerer und längerer Dauer) auf Autobahnen, Teil 2 Absicherungsmaßnahmen, Nachtbaustellen, Pläne und Planungen |
90 min |
Baustein 13: | Arbeitsstellen (von kürzerer Dauer) auf Autobahnen, Teil 3
Einrichtung, Betrieb und Rückbau |
30 min |
Baustein 6: | Planspiele Verkehrssicherung an Gefahr - und Baustellen Erarbeitung von Verkehrszeichenplänen, praktische Übungen in Gruppenarbeit Vorstellung und Auswertung der Lösungen. |
60 min |
Zweiter Tag | ||
Baustein 7: | Schutzeinrichtungen, Ein- und Ausfahrten, Arbeitsstellen im Bereich von Gleisanlagen
Einsatz von Schutzeinrichtungen, Einrichtung von Ein- und Ausfahrten, Arbeitsstellen im Bereich von Gleisanlagen |
50 min |
Baustein 8: | Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Arbeits-, Sicherungsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen Verkehrsrechtliche Vorschriften für Baufahrzeuge Betrieb, Bedienung, Instandhaltung, Container, Wechselbehälter usw. |
60 min |
Baustein 9: | Einweiser, Sicherungsposten, Warnposten Aufgaben von Einweisern, Sicherungs- und Warnposten |
25 min |
Baustein 10: | Persönliche Schutzausrüstung und Warnkleidung Begriffe, rechtliche Rahmenbedingungen, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Warnkleidung, Schutzkleidung |
30 min |
Baustein 11: | Transport und Ladungssicherung Be- und Entladen, Heben und Tragen, Ladungssicherung (DGUV Vorschrift 70; VDI 2700 ff), Transport gefährlicher Güter (GGVSEB / ADR) |
80 min |
Baustein 12: | Umgang mit Flüssiggas Flüssiggase - Eigenschaften und Gefahren, Flüssiggasanlagen |
60 min |
Lernzielkontrolle | 45 min | |
Schluss | Erfahrungsaustausch, Diskussion Lehrgangskritik, Verweis auf Literaturtipps / wichtige Internetadressen Ausfüllen des Seminar - Fragebogens durch die TN | 30 min |
Seminartyp 3: | Eintägiges Seminar (Erweiterung Bundesautobahnen) | |
Sicherung von Arbeitsstellen auf Autobahnen | ||
Baustein 1: | Einführung in das Seminar evtl. kurze Vorstellungsrunde Vorstellung der Seminarziele, -inhalte und des Ablaufs Eingrenzung des Seminarthemas |
30 min |
Baustein 13: | Arbeitsstellen (von kürzerer Dauer) auf BAB, Teil 1 Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit |
30 min |
Baustein 3: | Gesetzliche Grundlagen und Rechtsfolgen Gesetze - Vorschriften - Richtlinien Zuständigkeiten, Verantwortung und Haftung |
60 min |
Baustein 13: | Arbeitsstellen (von kürzerer und längerer Dauer) auf Autobahnen, Teil 2 Absicherungsmaßnahmen, Nachtbaustellen, Pläne und Planungen |
90 min |
Baustein 13: | Arbeitsstellen (von kürzerer Dauer) auf Autobahnen, Teil 3
Einrichtung, Betrieb und Rückbau |
30 min |
Baustein 6: | Planspiele Verkehrssicherung an Gefahr - und Baustellen Erarbeitung von Verkehrszeichenplänen, praktische Übungen in Gruppenarbeit Vorstellung und Auswertung der Lösungen. |
60 min |
Lernzielkontrolle | 45 min | |
Schluss | Erfahrungsaustausch, Diskussion Lehrgangskritik, Verweis auf Literaturtipps/wichtige Internetadressen Ausfüllen des Seminar - Fragebogens durch die TN | 30 min |
Abschluss: Teilnahmebescheinigung des Seminarveranstalters
Die Teilnehmer erhalten zu jedem Seminar eine personalisierte Teilnahmebescheinigung mit Qualifikationsnachweis gem. RSA 21 - 95, ZTV - SA 97 und MVAS 99
Kosten | Seminartyp 1 | Kosten auf Anfrage | ||
Seminartyp 2 | Kosten auf Anfrage | |||
Seminartyp 3 | Kosten auf Anfrage |
Gerne offerieren wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen, auch bezüglich ½ tägiger Auffrischungskurse. Die Technik wird immer weiter verbessert und die Vorschriften wandeln sich ständig. Wer da mithalten will, muss sich regelmäßig weiterbilden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Schulung der Verantwortlichen sollte nicht älter als 5 Jahre sein
Hier bietet Ihnen
Fa. Hubert Pohl und
Fa. Karl.Heinz Windmüller
mit den Seminaren und Schulungen eine komfortable Unterstützung.
Durch diese Hilfe bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Gesetze vermittelt, sondern vor allem viel praktisches Wissen. Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres Arbeiten und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesem Thema durch.
Wir erstellen Ihnen kostenlos ein individuelles Angebot für Ihren Betrieb!
Jährliche Unterweisung Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 + § 31, GefStoffV § 14, ArbSchG § 12, BetrSichV § 9 und JArbSchG § 29.
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