Schulung und Befähigung von Kranführern
DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 und VDI 2194
Unfälle und Schäden beim Kranbetrieb sind häufig auf eine unsachgemäße Bedienung zurückzuführen. Eine bestimmungsgemäße Verwendung von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die ihm übertragenen Arbeitsaufgaben durchführt. Üblicherweise werden während des Kranbetriebes unterschiedlichste Lasten angehoben, geschwenkt, verfahren und wieder abgesetzt. Dabei spielt gutes Sehvermögen eine wichtige Rolle. Damit Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden möglichst vermieden werden, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, unbedingt erforderlich.
Wir von
Fa. Hubert Pohl -Sicherheitstechnische Betreuung- und
Fa. Karl.Heinz Windmüller
bieten Ihnen mit unseren Seminaren eine echte Hilfe zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Ausbildungen und Unterweisungen.
Durch diese Unterstützung bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Regelwerke vermittelt,
sondern vor allem viel praktisches Wissen.
Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres und wirtschaftliches Arbeiten, Gesundheits- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesem Thema durch.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und BG - Vorgaben, Regeln der Technik
- UVV’en, DGUV R, DGUV I, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen
- Sicherheitsregeln, schriftliche Beauftragung, Prüfbuch
- persönliche Schutzausrüstung)
- Abfahrtkontrolle, Funktionsproben, Pflege u. Wartung
- Warneinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Systeme
- Aufstellung / Standsicherheit / Abstützung / Unterbau / Ballastierung
- Rüstarbeiten bei ortsfesten und ortsveränderlichen Kranen
- Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung von Kranen
- Bauarten, Ausführungen und Besonderheiten verschiedener Krane
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- sicheres Anschlagen und absetzen von Lasten
- Verwendung und Einsatz von Personenaufnahmemitteln
- besondere Gefährdungen bei Kranarbeiten im Freien
- Verhalten bei Unfällen und Störungen
- Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Sicherheitsabstände zu Stromleitungen, Verh. b. Stromübertritt
- Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (StVO, RSA)
- Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, an oder über Gewässern
- praktische Übungen
- Spezielle Anforderungen für besondere Kranarten wie Beispielsweise LKW-Ladekrane
Zugangsvoraussetzungen:
- Ausreichende Kenntnisse deutscher Sprache
- Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz G 25, G41 oder entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
- Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen zu Ausbildungszwecken möglich), Zuverlässigkeit
- technisches Verständnis
- entsprechende Führerscheinklasse bei LKW-Ladekranen
Wir bieten eine praxisnahe und BG konforme Ausbildung für die sichere Verwendung von Kranen nach BGG/GUV - G 921 und schulen ihre Mitarbeiter auf Wunsch auf folgenden Kranen:
- Brücken- / Hallen- / Portal- / Schwenkarmkrane
(Flur-, Funk- oder Kabinengesteuert) - Hafenkrane
- Schiffs- / LKW - Ladekrane
Abschluss:
Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung überreichen wir ihnen einen Krantyp personenbezogenen
"Kranführerausweis"
(bitte aktuelles Foto mitbringen)
Kosten/Zeitbedarf:
Die Kosten richten sich je nach Aufwand und Umfang des Seminars. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Krantyp, von den Vorkenntnissen des MA und der Art des Einsatzes. Aus unserer langjährigen Erfahrung ergeben sich folgende Richtwerte für die Schulung:
- Schwenkarmkrane (Halle) | 1 Tag |
- flurgesteuerte Krane | 1 bis 5 Tage |
- kabinengesteuerte Krane (Halle) | 5 bis 10 Tage |
- Lkw - Ladekrane | 2 bis 5 Tage |
Zu allen Kranausbildungen gehört unserer Meinung nach anschließend ein ausreichend bemessenes und begleitetes Betriebspraktikum!
Wir führen auch Anschläger Seminare für ihre Mitarbeiter durch, gerne auch bei ihnen vor Ort.
⇒ Jährliche Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 / Betr.SichV
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und Betr.SichV § 9.
Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!
Eintrag in SCC - Sicherheitspass bei Vorlage