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Schulung und Befähigung von Kranführern

DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 und VDI 2194

Unfälle und Schäden beim Kranbetrieb sind häufig auf eine unsachgemäße Bedienung zurückzuführen. Eine bestimmungsgemäße Verwendung von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die ihm übertragenen Arbeitsaufgaben durchführt. Üblicherweise werden während des Kranbetriebes unterschiedlichste Lasten angehoben, geschwenkt, verfahren und wieder abgesetzt. Dabei spielt gutes Sehvermögen eine wichtige Rolle. Damit Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden möglichst vermieden werden, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, unbedingt erforderlich.

Wir von Fa. Hubert Pohl AssPlus-logo -Sicherheitstechnische Betreuung- und
Fa. Karl.Heinz Windmüller bieten Ihnen mit unseren Seminaren eine echte Hilfe zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Ausbildungen und Unterweisungen. Durch diese Unterstützung bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Regelwerke vermittelt, sondern vor allem viel praktisches Wissen.

Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres und wirtschaftliches Arbeiten, Gesundheits- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesem Thema durch.

Lehrgangsinhalte:

Zugangsvoraussetzungen:

Wir bieten eine praxisnahe und BG konforme Ausbildung für die sichere Verwendung von Kranen nach BGG/GUV - G 921 und schulen ihre Mitarbeiter auf Wunsch auf folgenden Kranen:

Abschluss:

Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung überreichen wir ihnen einen Krantyp personenbezogenen

"Kranführerausweis"
(bitte aktuelles Foto mitbringen)

Kosten/Zeitbedarf:

Die Kosten richten sich je nach Aufwand und Umfang des Seminars. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Krantyp, von den Vorkenntnissen des MA und der Art des Einsatzes. Aus unserer langjährigen Erfahrung ergeben sich folgende Richtwerte für die Schulung:

- Schwenkarmkrane (Halle)1 Tag
- flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage
- kabinengesteuerte Krane (Halle)5 bis 10 Tage
- Lkw - Ladekrane2 bis 5 Tage

Zu allen Kranausbildungen gehört unserer Meinung nach anschließend ein ausreichend bemessenes und begleitetes Betriebspraktikum!

aufzählung Wir führen auch Anschläger Seminare für ihre Mitarbeiter durch, gerne auch bei ihnen vor Ort.

⇒ Jährliche Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 / Betr.SichV

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und Betr.SichV § 9.

aufzählung Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!

aufzählung Eintrag in SCC - Sicherheitspass bei Vorlage

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