Arbeiten mit der Motorsäge zählen in der Regel zu den gefährlichen Arbeiten
Man kann die Motorsäge mit einem Haifisch in der Hand vergleichen und den scharfen Zähnen, die nach einem schnappen wollen. Aber auch bei Regisseuren von Horrorfilmen ist die Motorsäge ein beliebtes Requisit. Ohne ein besonderer Freund derartiger "Filmkunst" zu sein ist wohl jedermann klar, dass Motorsägen - häufig auch Kettensägen oder Motorkettensägen genannt - ausgesprochen gefährliche Geräte sind.
Über die möglichen Folgen eines Unfalls mit einer Motorsäge mag man nur ungern nachdenken. Dennoch sind Motorsägen beispielsweise für die Tätigkeiten von Waldbauern, Forstwirten, Straßenwärtern, Gärtnern in GaLaBau oder Obstbau, Baumpflegern, Landwirten, Winzern oder auch Zimmerer, Dachdecker, Feuerwehrleuten und den THW - Mitarbeitern unverzichtbare Arbeitsmittel.
Sie werden benötigt bei der Holzernte, bei Baum- und sonstigen Gehölzpflegearbeiten, Bauarbeiten, der Verkehrssicherung oder bei der Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz. Eine Motorsäge in den Händen eines Laien kann den Horrorfilm allerdings schnell zur Wirklichkeit werden lassen. Aus gutem Grund sind daher Arbeiten mit der Motorsäge in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Technik als "gefährliche Arbeiten" eingestuft, die ein abgestimmtes Paket von Schutzmaßnahmen bei unterschiedlichsten Bedürfnissen erfordern. Wer heute Baumarbeiten durchführen will, der muss viel mehr können als nur den praktischen Umgang mit den entsprechenden Maschinen.
Wir von der Fa. Hubert Pohl -Sicherheitstechnische Betreuung- und Fa. Karl.Heinz Windmüller bieten Ihnen mit unseren Kursen eine praktikable Unterstützung zur Umsetzung der geforderten Ausbildungen. Durch diese Hilfe bekommen Ihre Mitarbeiter nicht nur den neuesten Stand der Technik und Gesetze vermittelt, sondern vor allem viel praktisches Wissen. Von uns erhalten Sie alle Informationen, die für sicheres Arbeiten und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend sind.
Für Schulungen von Teilnehmern der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern oder der ARGE können wir vollständige PSA für Motorkettensägen Einsatz in ausreichender Stückzahl (25 Sätze in Größen von 46 bis 68) gegen Leih- und Reinigungsgebühr zur Verfügung stellen. Wir führen bundesweit Inhouse Seminare zu diesen Themen durch.
Bei allen unseren Motorkettensägen Schulungen erfolgt die praktische Ausbildung in Kleingruppen!
Unsere Philosophie lautet deshalb:
Eine Ausbildung ist immer nur so viel Wert,
wie man selber und als Unternehmen dahinter steht.
1.) Seminare entsprechend den Bedingungen der der LBG in der SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), in Kassel
A) 5-Tageskurs Arbeitssicherheit Baum 1 (ASB I) 40 UE
Die Schulung entspricht VSG 4.2 Anlage 3 SVLFG (Motorsägenfachkunde) und ist Grundvoraussetzung für alle anderen Motorsägelehrgänge (z.B. ASB 2 oder SKT B), die den Forderungen der SVLFG entsprechen.
Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen werden aufgezeigt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen dargestellt.
Schulungsinhalte
theoretische und praktische Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der Gartenbau BG (VSG 1.1 / 1.2 / 3.1 / 4.2 / 4.3) in Anlehnung an die Lehrgangsinhalte der VSG 4.2 Anlage 3
pers. Schutzausrüstung - Auswahl und Einsatz der Körperschutzmittel
Ergonomie - Körper und Rücken gerechtes Verhalten bei der Arbeit
Verantwortung / Tauglichkeit / Pflichten
Funktionsweise, Bedienung, Pflege und Instandsetzung der Motorsäge
Hochentaster / Stangensäge / Baumfräse
Gefahrenbereiche, Baustellensicherung (RSA) im Verkehrsbereich, Absicherung im Forst.
Hauungswerkzeuge, Fällhilfen, Handgeräte,
Greifzug, Seilzug, Motorwinde, Schlepperwinde (bei Bedarf, ansonsten eigene Schulung)
Schnitt- und Fälltechniken, Sicherheitsfälltechnik und Aufarbeitung, Entastungsmethoden
Berücksichtigung von Holz unter Spannung liegend und stehend.
Einsatz und Verwendungsmöglickeiten von Greifzug und Winde
Arbeiten am Hang / Verwendung Springboard
Arbeitsorganisation / Baumansprache / Gefährdungsermittlung
Umsetzen der Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung
Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen mit Übungen unter einfachen, schwierigen und besonders schwierigen Situationen
Zugangsvoraussetzungen:
mind. 18 Jahre oder 15 Jahre (Jugendarbeitsschutzgesetz) und in Ausbildung (Lehrvertrag) im Gartenbau oder der Forstwirtschaft unter Aufsicht eines Fachkundigen
ausreichende Kenntnis deutscher Sprache und Schrift
vollständige persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen Einsatz
arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (G20, G25, G41 bisher H9 oder entsprechend der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen)
Abschluss
theor. und prakt. Prüfung zur Motorsägenfachkunde Arbeitssicherheit Baum 1 (ASB 1) mit Lehrgangszertifikat. Bei nicht Bestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Bestätigung der Fachkunde.
Kosten
630,00 € zzgl. MwSt. = 749,70 € pro TN
a) Alternativ zum 5-tägigen Lehrgang AS-Baum 1 können die Inhalte des AS-Baum 1 Seminar auch in zwei aufeinander aufbauenden Lehrgängen vermittelt werden (18 UE):
Bei dem "Grundkurs Motorsäge im Gartenbau" sollen die zum Einsatz der Motorsäge erforderlichen Grundkenntnisse (Schutzausrüstung, Schwachholz Fällung / Zuschnitt von Bauholz, Pflege und Wartung der MS und Werkzeuge usw.) vermittelt werden. Aus dem ausgestellten Zertifikat geht klar hervor, dass es sich bei den erlangten Kenntnissen und Fertigkeiten nicht um die Fachkunde für gefährliche Baumarbeiten nach VSG 4.2 § DA 2 i. V. m. Anlage 3 handelt.
Lehrgangsschwerpunkte sind:
- Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit der Motorsäge und anderem Hilfsgerät
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen: Landschaftsgärtnerische Pflegetätigkeiten
sowie Holzbauarbeiten auf Baustellen.
- Abgrenzung zur weitergehenden Fachkunde "Durchführung gefährlicher Baumarbeiten"
im Sinne der VSG 4.2 § 2, "Aufbaukurs zum Grundkurs"
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Körperliche und geistige Eignung im Sinne VSG 1.1 § 2 und ArbMedVV
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen Einsatz
Bei diesem Aufbaukurs soll, ergänzend zu dem "Grundkurs Motorsäge im Gartenbau", die zur Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche weitergehende Fachkunde vermittelt werden. Aus dem ausgestellten Zertifikat geht klar hervor, dass es sich bei den erlangten Kenntnissen und Fertigkeiten um die Fachkunde für gefährliche Baumarbeiten nach VSG 4.2 § DA 2 i. V. m. Anlage 3 handelt.
Lehrgangsschwerpunkte sind:
- Zusammenfassende Wiederholung der Inhalte des Grundkurses Motorsäge
- Umgang mit der Motorsäge und anderem Hilfsgerät
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen: Schneidetechnik, Fällung und Aufarbeitung
- theoretische und praktische Prüfung, um das vermittelte Wissen abzufragen und ein Zertifikat auszuhändigen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV G20, G25, G41 bisher H9
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen Einsatz
- Teilnahme am Grundkurs Motorsäge im Gartenbau
Der Aufbaukurs muss innerhalb von 15 Monaten nach Teilnahme am Grundkurs absolviert werden. Ansonsten muss die 5 tägige Ausbildung zusammenhängend besucht werden.
B) 5-Tageskurs Arbeitssicherheit Baum 2 (ASB II) 40 UE
Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen der VSG 4.2 Anlage 3 ASB 2 SVLFG und enthält die Grundschulung Hubarbeitsbühne (DGUV Grundsatz 308-008).
In diesem Lehrgang werden die verschiedenen Hubarbeitsbühnen vorgestellt und es wird ausführlich über den korrekten Einsatz und Aufstellung informiert. Besonders deutlich gemacht werden neben dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit die Vor- und Nachteile gegenüber anderen Verfahren, wie z. B. die Seilklettertechnik.
Es kann mit dieser Fachkunde eine Ausnahme nach VSG 1.1 §; 15 für das Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben ohne Trenngitter mit 2 Personen bei der LBG in der SVLFG in Kassel beantragt werden.
Bezüglich der durchzuführenden Arbeitssicherheit Baum 2 Schulungen wird als ein weiteres Ziel angestrebt, den Lehrgangsteilnehmern nicht "nur" das sichere Arbeiten ohne Trenngitter in der Hubarbeitsbühne zu vermitteln, sondern es soll anhand der Anwendung von geeigneten Schnitt- und Ablasstechniken die Möglichkeit des Verzichts der zweiten Person in dem Arbeitskorb heraus gestellt werden.
Schulungsinhalte
- die theor. und prakt. Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der LBG in der SVLFG (VSG 1.1 / 1.2 / 3.1 / 4.2) in
Anlehnung an die Lehrgangsinhalte der VSG 4.2 Anlage 3
- Pflichten, Verantwortung, Tauglichkeit für die Durchführung von Baumarbeiten in Höhen außer SKT
- Arbeitsvorbereitung und Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Grundeinweisung und Ausbildung der Bediener für Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008)
- Aufbau, Funktion, Aufstellung und Einsatzmöglichkeit der Hubarbeitsbühne
- Gefährdungsbeurteilung und Umsetzen der Betriebsanweisungen
- Rettungsübungen mit der Notsteuerung, Hubarbeitsbühneneinsatz in d. Praxis
- Leitern / Gerüste / Arbeitsbühnen / Arbeitskörbe / Tiroler Steigtanne
- Schnittübungen in der Baumkrone / Absetzarbeiten von Starkästen
- Trenn-, Stufen-, Kerb- und Gegenschnitt
- stückweise Fällung und abtragen von der Baumkrone her
- Abseilmethoden von Ästen, Ablasssysteme (Lastrigging)
- Knotentechniken / Umlenkrollen / Seilbremsen
- Baumsicherheitskontrolle nach Visual Tree Assessment (VTA)
- Arbeitsorganisation und Baustellenabsicherung an Straßen (StVO / RSA / ZTV - SA)
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen mit Übungen in verschiedenen Schwierigkeitsstufen
mind. 18 Jahre oder 15 Jahre (Jugendarbeitsschutzgesetz) und in Ausbildung im Gartenbau unter Aufsicht eines Fachkundigen
ausreichende Kenntnis deutscher Sprache und Schrift
vollständige pers. Schutzausrüstung
arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (G20;G 25; G 41; bisher H 8; H 9)
Motorsägenfachkunde Arbeitssicherheit Baum 1 (ASB 1)
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein Lehrgangszertifikat Fachkunde Arbeitssicherheit Baum 2 (ASB II) und einen Bedienerausweis nach DGUV Grundsatz 308-008. Bei nicht Bestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Bestätigung der Fachkunde oder Ausstellen des Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen.
Kosten720,- € zzgl. MwSt. = 856,80 € pro TN + anteilige Kosten für die Hubarbeitsbühne
2. Seminare nach DGUV Information 214-059: (z.B. für Behörden, Kommunen, Feuerwehren, THW)
DGUV I 214-059 Modul A:
Grundlagen der Motorsägen Arbeit 16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Ausbildung „Arbeiten mit Motorsägen“ Bundesunfallkassen: DGUV Vorschrift A 1 / DGUV Regel 114-017 / DGUV Vorschrift 47 / DGUV Information 214-046 / DGUV Information 214-047 / DGUV Information 214-048. Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen werden deutlich gemacht und die entsprechenden Schutzmaßnahmen dargestellt.
a) Modul A: Grundkenntnisse (2 Tage)
Schulungsinhalte:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z.B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten,
Fällung von Schwachholz bis 20cm Brusthöhendurchmesser (BHD in einer Höhe von 1,30 m über dem Boden gemessen)
Teilnahmevoraussetzungen:
Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
vollständige persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägen Arbeit
Dauer mindestens 8 UE
Maschinen und Geräte
- Motorsäge
- Aufbau und Funktion der Motorsäge
- Auswahl geeigneter Motorsägen
- Sicherheitseinrichtungen der Motorsäge
- Rückschlagarme Schneidgarnituren
- Gesundheits- und umweltfreundliche Betriebsstoffe
Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel z.B.
- Keile, Fällheber, Wendehaken, Sappi, Spalthammer, Äxte
- Hand- und Stangensäge, Hochentaster, ggf. Anbaugeräte zur Motorsäge
Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Voraussetzungen, z.B. keine Alleinarbeit, sicherer Stand, Erste Hilfe und Rettungskette, Umgebungseinflüsse
- Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
- Betriebsanweisung
- Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
- Gefahrenbereiche, z.B. Schwenkbereich der Motorsäge, Fallbereich - doppelte Baumlänge-, Baumbeurteilung
- Zufallbringen hängengebliebener Bäume
- Unzulässige Arbeitsweisen und Arbeitstechniken, z.B. Abklotzen, Umschneiden aufhaltender Bäume
- Absicherung des Arbeitsortes (siehe auch „Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsbereich – RSA“)
- Verantwortung für die Durchführung von Motorsägen- und Baumarbeiten, Aufsichtsführung, Pflichten der Beteiligten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung
Arbeitstechniken
- Starten der Motorsäge
- Grundlagen der Schnitttechniken am liegenden Holz, z.B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette
- Fälltechniken für Gehölze bis 20cm Brusthöhendurchmesser, z.B. Schrägschnitt, Fällheberschnitt/li>
- auf Stock setzen von Gehölzen
- Entastungstechniken
Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge, z.B.
- Regelmäßige Pflege und Wartung nach Herstellerangabe
- Beurteilung der Schneidgarnitur
- Kette auf Schärfe, -Zahngeometrie und Schärftechnik,
- Zustand der Sägeschiene
Dauer mindestens 8 UE
Motorsägeneinsatz in der Praxis
- Arbeitsvorbereitung
- Prüfung des betriebssicheren Zustands
- Instandhaltungsarbeiten, Montage von Schiene und Kette, Einstellen der Kettenspannung
- Schärfen der Sägekette - Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten, z.B. Baumbeurteilung
- Gefahrenbereiche festlegen, Fallbereich des Baumes, Fallbereich von Ästen
- Sicherungsmaßnahmen, z.B. Absperrung von Wegen
- Maschinen- und Gerätebereitstellung entsprechend der durchzuführenden Arbeit
- Personaleinsatz, Verantwortung, Aufsicht und Weisungsbefugnis - Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
- Vermitteln von Schnitttechniken, z.B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette
- Aufarbeitungstechniken
- auf Stock setzen von Sträuchern
- Berücksichtigung von Spannungen im Holz, Ursachen, Verteilung und Auswirkungen, Bestimmen von Zug- und Druckseite
- Holzzuschnitte - Fällung von Schwachholz
- Fälltechnik, z.B. Schrägschnitt und Fällheberschnitt, ggf. fachgerechtes Zufallbringen hängengebliebener Bäume
- Einsatz von Hilfswerkzeugen wie z.B. Keile, Fällheber, Wendehaken, Schubstange
Pro Ausbilder dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.
Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 16 UE zu 45 Minuten, die über zwei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden. Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe und für die Absolvierung des Moduls B und des Moduls C erforderlich.
Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Sägen mit der Motorsäge am liegenden Holz und zum Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm unter einfachen Verhältnissen erworben wurden.
Kosten
180,67 € zzgl. MwSt. = 215,00 € pro TN
b) DGUV I 214 - 059 Modul B:
Baumfällung und Aufarbeitung 24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Modul B: Fällen und Entasten von Bäumen (3 Tage)
Schulungsinhalte:
Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
vollständige persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz
Dauer mindestens 8 UE
Maschinen und Geräte
- Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
- Motorsäge
- Anforderungen an Winden, Handseilzüge und Zubehör
- Werkzeuge, z.B. Keile, Spalthammer, Stammpresse
- Hilfsmittel und Verfahren zum hohen Befestigen eines Seiles
- Arbeitsschutz - Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Erkennen von persönlichen und technischen Einsatzgrenzen
- Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen z.B. intensive Baumansprache, Witterungseinflüsse, Umgebungseinflüsse, Gefahrenbereiche, Spannungen im Holz
- Zusätzliche Gefährdungen z.B. bei Windeneinsatz, Seilzugeinsatz, Arbeiten am Hang
- Arbeitstechniken
- Fälltechniken, z.B. Stütz- und Haltebandtechnik, Einsatz hydraulischer Fällkeil, Herzschnitt
- Aufarbeitungsverfahren, z.B. Entastung, Trennschnitte, Abtrennen des Wurzeltellers bei geworfenen Bäumen
- Beseitigung von Spannungen
- Zufallbringen hängengebliebener Bäume
- Besonderheiten bei geneigt stehenden Bäumen
Dauer mindestens 16 UE
Praktische Ausbildung
- Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzortbezogene Gefährdungsbeurteilung), z.B. Baumbeurteilung und –ansprache, Witterungs- und Umgebungseinflüsse
- Fallbereich und Fällrichtung festlegen, Rückweiche anlegen, Gefahrenbereiche ermitteln, zulässige Aufenthalts- und Standorte für Personen und Arbeitsmittel festlegen
- Festlegen von Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
- Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
- Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung, Aufsicht und Weisungsbefugnis - Baumfällung und –aufarbeitung
- Fällung und Aufarbeitung mehrerer Bäume pro Teilnehmer mit einem Brusthöhendurchmesser über 20cm
- Auswahl und Anwendung geeigneter Fäll- und Schnitttechniken nach Baumbeurteilung
- Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge, sicherer Stand beim Fällen und Entasten
- Entastungstechniken und Trennschnitte
- Erkennen und Beurteilen von Spannungen im Holz, Schnittführung bei Holz mit Spannungen
- Seilunterstützte Fällung mit Winde oder Handseilzug, Abstimmung zwischen Winden- und Motorsägenführer, ggf. als Vorführung
- Sicherung des Wurzeltellers bei einem geworfenen oder angeschobenen Einzelbaum, ggf. als Vorführung
Pro Ausbilder dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden. Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 24 UE zu 45 Minuten, die auf drei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.
Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) und für die Absolvierung des Moduls D erforderlich.
Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben wurden.
Kosten
Auf Anfrage
c) DGUV I 214 - 059 Modul C:
Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.
Schulungsinhalte:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Auswahl geeigneter Motorsägen
Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008
Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Dauer mindestens 4 UE
Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
-Auswahl geeigneter Motorsägen
-Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
-Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z.B. Handsägen, Abseilgeräte, Seile, Anschlagmittel)
-Wahl der sicheren Arbeitsposition
Arbeitsschutz
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger. Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul A
- Gefährdungsbeurteilung (incl. Baumbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
- Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
- Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände, z.B. Fallbereich von Ästen. - Arbeitstechniken
- Wahl der sicheren Arbeitsposition
- Starten der Motorsäge
- Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen
- Absetzen von Ästen verschiedener Stärke
- Abseiltechnik
- Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingunge
- Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z.B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
- Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
- Bereitstellung und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
- Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung (Aufsichts- und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z.B. Funkgeräteeinsatz - Praktische Übungen
- Schnittübungen in der Baumkrone (z.B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
- Einfache Abseiltechniken abgeschnittener Äste, ggf. als Vorführung - Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
- Auswahl geeigneter Motorsägen
- Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
- Spezielle Fäll- und Schnitttechniken
- Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z.B. Handsägen, Abseilgerät, Seile, Anschlagmittel, Fällhilfen)
- Wahl der sicheren Arbeitsposition - Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten des Grundmoduls
- Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen (incl. Baumsicherheitsbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
- Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
- Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände (z.B. Fallbereich von Ästen, Baumteilen)
- Unzulässige Arbeitsweisen und -techniken (z.B. keine Arbeiten über Schulterhöhe) - Wahl einer sicheren und ergonomischen Arbeitsposition
- Starten der Motorsäge
- Schnitttechniken an Ästen, Kronenteilen und Stämmen
- Absetzen von Ästen und Stämmen
- Stückweise Fällung
- Abseiltechnik - Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
- Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z.B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
- Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
- Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
- Personaleinsatz, Verantwortung bei Arbeitsdurchführung (Aufsicht und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z.B. Funkgeräteeinsatz
- Praktische Übungen
- Schnittübungen in der Baumkrone (z.B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
- Spezielle Fäll- und Trennschnitte am Stamm
- Verschiedene Abseiltechniken abgeschnittener Äste und Stammteile, ggf. als Vorführung - Gesundheitliche und körperliche Eignung
- vollständige Persönliche Schutzausrüstung
- Alter: 18 Jahre
- Arbeitsorganisation bei der Windwurfaufarbeitung
- Einsatz von technischen Hilfsmitteln
- Beurteilung der Gefahren auf der Arbeitsfläche, z. B. durch hochstehende Wurzelteller, durch angeschobene Bäume, durch Bruchholz und gesplittertes Holz
- Einfluss von Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z. B.: Sicherung von Wurzeltellern, spezielle Fälltechniken, Abstimmung zwischen Maschinenführer und Motorsägenführer, Sicherheitsabstände bei der Arbeit, Beschränkung der Mitarbeiterzahl in Gefahrenbereichen
- praktische Schnittübungen bei Holz in Spannung
- praktische Übung an (künstlich erzeugtem) Windwurf (soweit technisch realisierbar)
- Sicherung von Wurzeltellern
- Einsatz von Maschinen und Geräten
Praktische Schulungsinhalte:
Dauer mindestens 12 UE
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
Pro Ausbilder dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden. Die Gesamtstundenzahl beträgt 16 UE zu 45 Minuten, die über 2 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden. Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich.
Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe erforderlich. Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (ohne stückweises Abtragen von Bäumen) erworben wurden
Kosten
Auf Anfrage
d) DGUV I 214 - 059 Modul D
Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen
24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten
Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst
Lehrgangsschwerpunkte:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
Stückweise Fällung
Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Teilnahmevoraussetzungen:
Erfolgreich absolviertes Modul B - „Baumfällung und Aufarbeitung“ oder ASB I der SVLFG
Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Theoretische Schulungsinhalte:
Dauer mindestens 6 UE
Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
Arbeitsschutz
Arbeitstechniken
Dauer mindestens 18 UE
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
Pro Ausbilder dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden. Die Gesamtstundenzahl beträgt 24 UE zu 45 Minuten, die über 3 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.
Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe erforderlich. Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern mit stückweisem Abtragen von Bäumen erworben wurden.
Kosten
Auf Anfrage
Preise der Module A, B, C und D in Kombination auf Anfrage. Für Kommunen und Bauhöfe erstellen wir gerne individuelle Angebote und bilden bundesweit auch bei Ihnen vor Ort aus.
3.) Seminar Selbstwerber Seminar (Wald und Holz NRW)
Aufbaukurs B:
2-Tages -Grundlehrgang- (20 UE) Fällarbeiten bis 25 cm mittlerer BHD max. 35 cm Ø
Theoretische u. praktische Ausbildung in Anlehnung an die Vorgaben von „Wald und Holz NRW“
Pflichten / Verantwortung / Tauglichkeit
Pflege und Instandsetzung der Motorkettensäge
Persönliche Schutzausrüstung / Ergonomie
Schneid- und Sägetechnik unter Beachtung der UVV
Schnitttechnik bei unter Spannung stehendem Holz (Zug und Druck)
Fälltechniken unter einfachen Verhältnissen (Bäume bis 25 cm mittlerer BHD, max. 35 cm Ø)
Arbeitsorganisation / Baumansprache / Umgebungseinflüsse
Einsatz und Verwendung von Hilfswerkzeugen (Sappi, Wendehaken, Fäll - u. Spalt Keile, Fällheber usw.)
Voraussetzungen:
Kosten
180,67 € zzgl. MwSt. = 215,00 € pro TN
4.) Zusatz Fortbildung nur für erfahrene Motorsägenführer:
Arbeiten im Sturm- und Bruchholz (1 Tag)
Ohne entsprechende Ausrüstung (Technik), Arbeitsvorbereitung (Organisation) und Ausbildung (Personen), ist das Aufarbeiten von Sturm- und Bruchholz lebensgefährlich! Jede Situation im Windwurf ist anders und muss immer wieder neu eingeschätzt werden. Nur unter Anleitung eines erfahrenen Fachkundigen lernen Sie die speziellen Gefahrensituationen richtig zu beurteilen und die sichersten Arbeits- und Schnitttechniken anzuwenden. Unser Ziel ist es Sie:
zum Nachdenken über die eigenen Möglichkeiten anzuregen,
über Sicherheitsmaßnahmen und -regeln zu informieren,
geeignete, sichere Schnitttechniken zu vermitteln
die besonderen Gefahren beim Aufarbeiten von Sturmholz und Windwurfnestern zu verdeutlichen,
für diese gefährliche Arbeit zu sensibilisieren und Grenzen aufzuzeigen.
Kenntnisse:
Fertigkeiten:
Kosten
Auf Anfrage plus anteilige Leihgebühr für Spannungssimulator (bei Bedarf)
5.) Jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 / VSG 1.1 / ArbSchG / BetrSichV / GefStoffV…
Jährliche Unterweisungen
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV - A1) § 4 + § 31, VSG 1.1 § 3, GefStoffV § 14, ArbSchG § 12, BetrSichV § 9 und JArbSchG § 29. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll dies auf die Zeit kurz vor Saisonstart zu legen, damit jedem Beteiligten die besonderen Gefahren noch einmal verdeutlicht und sicherheitsbewusstes Arbeiten verinnerlicht werden.
Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot speziell für Unternehmen und Behörden!
Wir erstellen Ihnen kostenlos ein individuelles Angebot nach Aufwand für Ihren Betrieb!
Eintrag in SCC - Sicherheitspass (bei Vorlage)
Dokumentation zum Nachweis bei Behörden und Ansprüchen Dritter