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Berufskraftfahrer (BKrFQG)

Berufskraftfahrer sind an Ihrem "mobilen Arbeitsplatz" einer Reihe an Belastungen, Gefährdungen und Verletzungsrisiken ausgesetzt. Laut Angaben des statistischen Bundesamts sind die Unfallzahlen in den letzten Jahren rückläufig zu verzeichnen. Diese positive Bilanz ist sicherlich zum einen durch die nicht unerhebliche Aufklärungsarbeit der verschiedenen Institutionen wie den Berufsgenossenschaften oder des Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR), um nur einige beispielhaft zu nennen, zu verdanken. Aber auch durchgreifende Maßnahmen des Gesetzgebers, wie etwa die Helmtrage - oder Gurtanlegepflicht, Geschwindigkeitsreduzierungen und die weitere Herabsetzung der Promille - Höchstgrenzen für den Blutalkohol Konzentrationswert haben dazu beigetragen.

Die neuerlichen Prognosen des statistischen Bundesamts gehen von weiter sinkenden Verkehrsunfallzahlen aus. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die Umsetzung der EG Richtlinie 2003 / 59 / EG in nationales Recht.

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2006 das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)" verabschiedet. Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft gesetzt

Mit dem Gesetz (BKrFQG) und der Verordnung (BKrFQV) werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt. Die wichtigsten Punkte kurz zusammen gefasst:

Erwerb des erforderlichen Befähigungsnachweises für die Personen, die,
1. die "beschleunigte Grundqualifikation" (140 Qualifizierungsstunden) mit kurzer theoretischer Prüfung durchlaufen haben,
2. eine relativ schwierige theoretische und praktische Prüfung ohne vorangegangene Qualifizierung bestanden haben,
3. eine abgeschlossene Berufsausbildung als "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder "Berufskraftfahrer" absolviert haben.

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Bestandschutz für Kraftomnibus-Fahrer, die vor dem 10.09.2008, bzw. Lkw-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben.

Fahrer in Land- und Forstwirtschaft oder Fischzucht sind vom BKrFQG befreit, wenn sie Milcherzeugnisse oder übliche land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter befördern. Allerdings darf das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die berufliche Hauptbeschäftigung des Fahrers sein und die Beförderung muss eigenen Zwecken dienen, nicht für andere gegen Entgelt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) beinhaltet die Fahrerlaubnis der Klasse C1. Wer auf der Grundlage der "alten" Klasse 3 zu gewerblichen Zwecken unterwegs ist, unterliegt der Weiterbildungspflicht des BKrFQG (ab 3,5t).

Obligatorische Weiterbildung für alle Kraftfahrer. Innerhalb von fünf Jahren müssen 35 Stunden (á 60 min.) Weiterbildung nachgewiesen werden. Auf dieser Basis wird der Befähigungsnachweis verlängert. Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Grundqualifikation bzw. für Kraftomnibus- und Lkw-Fahrer, die unter die Bestandsschutz- Regel fallen, spätestens bis zum 10.09.2014, i.d.R. mit Verlängerung des EU-Führerscheins.

• Die Prüfungen für den Erwerb des Befähigungsnachweises werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

Was bedeutet das für Kraftfahrer und Unternehmer?
Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen bei anerkannten Bildungsträgern absolvieren. Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann die Verlängerung oder Ausstellung des EU - Führerscheins beantragt. Der Nachweis der Weiterbildung wird bei allen gewerblich tätigen Fahrern durch einen Eintrag der Schlüsselnummer 95 in Spalte 12 der Fahrerlaubnis erbracht. Bei Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig für Kraftfahrer Bußgelder in Höhe von 100 € bis zu max. 5.000 € und für Unternehmer Bußgelder i. H. von 400 € bis zu max. 15.000 € fällig. In unseren Nachbarländern können diese Beträge noch wesentlich höher ausfallen und das Fahrzeug kann sofort beschlagnahmt werden, bis die fälligen Bußgelder gezahlt sind.

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Zum Verständnis
Die Weiterbildungspflicht gem. § 5 Abs. 1 BKrFQG gilt für alle Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis im C- und / oder D-Klassenbereich zukünftig für gewerbliche Fahrten einsetzen wollen. Sowohl Neueinsteiger als auch sogenannte "alte Hasen" sind betroffen. Damit sind Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor den genannten Fristen erworben haben, gemeint.

Für alle gilt: Weiterbildung in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen (5 Module á 7 Std.) in einem Gesamtumfang von 35 Zeit - Stunden innerhalb von 5 Jahren wird regelmäßig zur Pflicht. Neueinsteiger müssen eine erste komplette Weiterbildung erstmalig fünf Jahre nach dem Erwerb einer Grundqualifikation nachweisen.

Förderprogramme
Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderprogramme „De-minimis“ Aus- und Weiterbildung an
(https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme).

Ausbildungsbetrieb:

Fahrschul Akademy Komplex
Landesstraße 53
21776 Wanna

Geschäftsführer: Bernhard Zwilling - Handelsregister AG Ludwigshafen HRB Nr. 21601
Niederlassung Nord | Landesstraße 14 | 21776 Wanna

Telefon:+49 (0) 4757 / 81 89 586
Telefax:+49 (0) 4757-81 89 587
Mobil: Thorsten Dinges:+49 (0) 160 / 97 555 509
Mail: fahrschulacademy-komplex(at)t-online.de
Internet: www.fahrschulacademy-komplex.de

Modulare Bkf - Qualifizierung Güterverkehr:

• Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise - Eco Training
• Modul 2: (Sozial -) Vorschriften für den Güterverkehr
• Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
• Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
• Modul 5: Ladungssicherung

Gerne passen wir für Sie die Module entsprechend Ihren Firmen spezifischen Gegebenheiten an, z.B. anstatt „Ladungssicherung“ bei Silofahrzeugen eventuell ein Brandschutztraining mit praktischer Löschübung. Die Kenntnisse und Ausrüstungen haben wir hierfür.

Eine Prüfung ist für den Fahrer in diesen Modulen zurzeit nicht vorgesehen. Die Module können alle einzeln oder auch zusammenhängend besucht werden. Das heißt, man kann z. B. jedes Jahr innerhalb der Führerschein Gültigkeit an einem Modul teilnehmen oder man bucht eine komplette Woche mit allen fünf Modulen rechtzeitig vor Verlängerung der Fahrerlaubnis. Unser Lernmaterial, die Ausbildungsrelevante Ausstattung, Schulungsfahrzeuge und unsere Seminarräume entsprechen hohen Anforderungen und sind durch die IHK Köln und die Bez. Reg. Köln, -Verkehrsdezernat-, für max. 25 Teilnehmer geprüft und abgenommen.

Kosten pro einzelnes Modul:

punkt Kosten auf Anfrage bei Fahrschul Academy Komplex Gmb

Kosten pauschal alle 5 Module:

punkt Kosten auf Anfrage bei Fahrschul Academy Komplex Gmb

Abschluss:

Weiterbildungs-Bescheinigung gem. §5 Berufskraftfahrer-Qualifikatios-Gesetz i.V.m. §4 BKrFQV

Jährliche Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Unsere Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Weiterbildungen und Unterweisungen dienen als Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungsverpflichtung nach DGUV V 1 § 4 und Betr.SichV § 9.

Fragen Sie nach unserem Pauschalangebot für Unternehmen!

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